Startseite | Kontakt | Regelmässige Informationen |      Deutsch |  Français |  Italiano
 
  • Ausstellungen
  • Veranstaltungen
  • Raummiete
  • Informationszentrum
  • Wir über uns

Kultur-Güter-Transfer-Gesetz

Eine Ausstellung des Bundesamtes für Kultur und der Schweizerischen UNESCO-Kommission zum Kulturgütertransfer in der Schweiz und zum Kulturgütertransfergesetz (KGTG). 

31. August bis 26. Oktober 2002 


Kultur-Güter-Transfer-Gesetz

Die Schweiz und der illegale Handel mit Kulturgut. Eine Ausstellung mit Rahmenveranstaltungen zur Umsetzung der UNESCO-Konvention von 1970 im Käfigturm in Bern.


Kulturgütertransfer in der Schweiz und das Kulturgütertransfergesetz (KGTG)

Die Schweiz ist eine der wichtigsten Kunsthandelsnationen der Welt. Sie hat allerdings auch den Ruf, Drehscheibe des illegalen Kulturgütertransfers zu sein. Als eines der wenigen Länder kennt sie auf nationaler Ebene keine spezifische Regelung der Ein- und Ausfuhr von Kulturgütern. Die Schweiz ist weder in die Kulturgüterregeln der Europäischen Union eingebunden, noch hat sie bislang eine der wichtigsten internationalen Konventionen zum Kulturgütertransfer ratifiziert. Aus diesem Grund verabschiedete der Bundesrat am 21. November 2001 die Botschaft über die Ratifizierung der UNESCO-Konvention von 1970 über Massnahmen zum Verbot und zur Verhütung der rechtswidrigen Einfuhr, Ausfuhr und Übereignung von Kulturgut und das Bundesgesetz über den internationalen Kulturgütertransfer (Kulturgütertransfergesetz, KGTG) zuhanden des Parlaments. Die Beratung in den Kommissionen und im Parlament beginnen diesen Herbst. Das KGTG schafft die Grundlagen dafür, dass die Schweiz die UNESCO-Konvention von 1970 ratifizieren kann. Das Gesetz passt damit die rechtlichen Regelungen an die international üblichen Mindeststandards an. Weiter regelt es die Rückführung von illegal eingeführten Kulturgütern in ihr Ursprungsland und formuliert Sorgfaltspflichten für Institutionen des Bundes und für den gewerblichen Handel mit Kulturgut. Es verlängert zudem die Ersitzungsfrist für den gutgläubigen Erwerb von heute fünf auf dreissig Jahre. Schliesslich enthält das Gesetz Massnahmen, die den Schutz des Schweizerischen Kulturerbes und dasjenige anderer Länder verbessern. Durch die Förderung des internationalen Kulturaustauschs setzt das KGTG ein Zeichen der internationalen Solidarität gegenüber wirtschaftlich schwachen Länder, die unter dem unwiderruflichen Verlust ihres kulturellen Erbes leiden.


Die Ausstellung

Was bedeutet es, wenn Kulturgüter illegal ausgegraben, gestohlen und illegal gehandelt werden? Welche Dimensionen haben Plünderungen und illegaler Handel angenommen? Wie funktioniert der illegale Transfer mit Kulturgut? Welche Rolle spielt die Schweiz im legalen sowie im illegalen Handel mit Kulturgut? Wie kann der illegale Handel bekämpft und ein fairer Handel gefördert werden? Diesen und weiteren Fragen geht die Ausstellung im Käfigturm anhand von Beispielen, Stellungnahmen von Betroffenen und zahlreichen Informationsquellen nach.
Begleitet wird die Ausstellung von einer Veranstaltungsreihe. Berücksichtigt werden dabei sowohl die Anliegen der Befürworter als auch jene der Kritiker des Gesetzesentwurfs.
Eine Lounge mit Bibliothek und Kaffeeecke lädt zum Verweilen und Diskutieren ein. Die begleitenden Veranstaltungen im Käfigturm bieten zusätzliche Möglichkeiten zu einer vertieften Auseinandersetzung mit der Thematik.
Ausstellung und Rahmenveranstaltungen entstehen im Auftrag des Bundesamtes für Kultur und der Schweizerischen UNESCO-Kommission.

Informationen zum Rahmenprogramm