Kultur-Güter-Transfer-Gesetz
Die
Schweiz und der illegale Handel mit Kulturgut. Eine Ausstellung mit Rahmenveranstaltungen
zur Umsetzung der UNESCO-Konvention von 1970 im Käfigturm in Bern.
Kulturgütertransfer
in der Schweiz und das Kulturgütertransfergesetz (KGTG)
Die
Schweiz ist eine der wichtigsten Kunsthandelsnationen der Welt. Sie hat allerdings
auch den Ruf, Drehscheibe des illegalen Kulturgütertransfers zu sein. Als eines der
wenigen Länder kennt sie auf nationaler Ebene keine spezifische Regelung der Ein-
und Ausfuhr von Kulturgütern. Die Schweiz ist weder in die Kulturgüterregeln der Europäischen
Union eingebunden, noch hat sie bislang eine der wichtigsten internationalen Konventionen
zum Kulturgütertransfer ratifiziert. Aus diesem Grund verabschiedete der Bundesrat
am 21. November 2001 die Botschaft über die Ratifizierung der UNESCO-Konvention von
1970 über Massnahmen zum Verbot und zur Verhütung der rechtswidrigen Einfuhr, Ausfuhr
und Übereignung von Kulturgut und das Bundesgesetz über den internationalen Kulturgütertransfer
(Kulturgütertransfergesetz, KGTG) zuhanden des Parlaments. Die Beratung in den Kommissionen
und im Parlament beginnen diesen Herbst. Das KGTG schafft die Grundlagen
dafür, dass die Schweiz die UNESCO-Konvention von 1970 ratifizieren kann. Das Gesetz
passt damit die rechtlichen Regelungen an die international üblichen Mindeststandards
an. Weiter regelt es die Rückführung von illegal eingeführten Kulturgütern in ihr
Ursprungsland und formuliert Sorgfaltspflichten für Institutionen des Bundes und für
den gewerblichen Handel mit Kulturgut. Es verlängert zudem die Ersitzungsfrist für
den gutgläubigen Erwerb von heute fünf auf dreissig Jahre. Schliesslich enthält
das Gesetz Massnahmen, die den Schutz des Schweizerischen Kulturerbes und dasjenige
anderer Länder verbessern. Durch die Förderung des internationalen Kulturaustauschs
setzt das KGTG ein Zeichen der internationalen Solidarität gegenüber wirtschaftlich
schwachen Länder, die unter dem unwiderruflichen Verlust ihres kulturellen Erbes leiden.
Die
Ausstellung
Was bedeutet es, wenn Kulturgüter
illegal ausgegraben,
gestohlen und illegal gehandelt werden? Welche Dimensionen haben Plünderungen und
illegaler Handel angenommen? Wie funktioniert der illegale Transfer mit Kulturgut?
Welche Rolle spielt die Schweiz im legalen sowie im illegalen Handel mit Kulturgut?
Wie kann der illegale Handel bekämpft und ein fairer Handel gefördert werden? Diesen
und weiteren Fragen geht die Ausstellung im Käfigturm anhand von Beispielen, Stellungnahmen
von Betroffenen und zahlreichen Informationsquellen nach.
Begleitet
wird die Ausstellung von einer Veranstaltungsreihe. Berücksichtigt werden dabei sowohl
die Anliegen der Befürworter als auch jene der Kritiker des Gesetzesentwurfs.
Eine
Lounge mit Bibliothek und Kaffeeecke lädt zum Verweilen und Diskutieren ein. Die begleitenden
Veranstaltungen im Käfigturm bieten zusätzliche Möglichkeiten zu einer vertieften
Auseinandersetzung mit der Thematik.
Ausstellung und Rahmenveranstaltungen
entstehen
im Auftrag des Bundesamtes für Kultur und der Schweizerischen UNESCO-Kommission.
Informationen
zum Rahmenprogramm